erfolgt mündlich.
| Antrag: | 72-Stunden-Aktion 2027 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | David Schäfer |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 29.11.2025, 14:09 |
| Antrag: | 72-Stunden-Aktion 2027 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | David Schäfer |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 29.11.2025, 14:09 |
Die diözesane Steuerungsgruppe besteht aus den[Leerzeichen]zuständigen Diözesanvorstandsmitgliedern, einem*einer Projektreferent*ine und bis zu acht von der Diözesanversammlung gewählten Personen, von denen maximal 4 weiblich und maximal 4 männlich sind. Weitere Personen können beratend sowie unterstützend hinzugezogen werden.
Zur Vernetzung und Koordination werden regionalekönnen zusätzlich unterhalb der Diözesanebene, z.B. in den BDKJ-Regionen oder KJA-Zuschnitten, Koordinierungskreise gebildet werden, die folgende Aufgabenfelder übernehmen:
Die regionalen Koordinierungskreise werden vornehmlich in den Regionalverbänden angesiedelt. Sollte in einer Region kein Koordinierungskreis gebildet werden können, können in Absprache mit der diözesanen Steuerungsgruppe individuelle Lösungen gefunden werden oder die Region bleibt ohne Koordinierungskreis.
Nach Absprache mit der diözesanen Steuerungsgruppe können auch Diözesanebenen von Jugendverbänden die Aufgaben der Koordinierungskreise für eine Region übernehmen, wenn dort kein Koordinierungskreis zustande gekommen ist.
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:
Im Jahr 2027 findet die nächste bundesweite 72-Stunden-Aktion statt. Zur
Vorbereitung der Aktion im Diözesanverband Köln wird eine diözesane
Steuerungsgruppe gegründet. Sie ist unter anderem für folgende Aufgaben
zuständig:
Die Erfahrungen, Reflexionen und erstellten Materialien der letzten Aktion 2024
werden bei der Erstellung und (Weiter)Entwicklung von Materialien und Konzepten
berücksichtigt und wenn möglich weiter genutzt und/oder weiterentwickelt.
Die diözesane Steuerungsgruppe besteht aus den zuständigen
Diözesanvorstandsmitgliedern, einem*einer Projektreferent*ine und bis zu acht
von der Diözesanversammlung gewählten Personen, von denen maximal 4 weiblich und
maximal 4 männlich sind. Weitere Personen können beratend sowie unterstützend hinzugezogen werden.
Die Wahl der zu wählenden Mitglieder findet auf der Diözesanversammlung 2025
statt. Nachwahlen sind auf der Diözesanversammlung 2026 möglich. Die diözesane
Steuerungsgruppe nimmt ihre Arbeit im Frühjahr 2026 auf.
Zur Vernetzung und Koordination werden regionalekönnen zusätzlich unterhalb der Diözesanebene, z.B. in den BDKJ-Regionen oder KJA-Zuschnitten, Koordinierungskreise gebildet werden,
die folgende Aufgabenfelder übernehmen:
Die regionalen Koordinierungskreise werden vornehmlich in den Regionalverbänden
angesiedelt. Sollte in einer Region kein Koordinierungskreis gebildet werden
können, können in Absprache mit der diözesanen Steuerungsgruppe individuelle
Lösungen gefunden werden oder die Region bleibt ohne Koordinierungskreis.
Die Jugendverbände auf Diözesanebene übernehmen folgende Aufgaben:
Nach Absprache mit der diözesanen Steuerungsgruppe können auch Diözesanebenen
von Jugendverbänden die Aufgaben der Koordinierungskreise für eine Region
übernehmen, wenn dort kein Koordinierungskreis zustande gekommen ist.
erfolgt mündlich.
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